Ab Mittwoch (16.12.2020) gilt bis auf Weiteres: Besuche von Patient*innen des PZN-Krankenhausbereichs sind weder auf den Stationen noch im Klinikgelände des PZN in Wiesloch erlaubt. Ausgenommen sind Besuche, die zuvor von Behandler*innen ausdrücklich genehmigt wurden. In diesen Fällen wird das Tragen einer selbst mitgebrachten FFP2-Maske verpflichtend. Diese einengende Regelung ist zweifellos für Patient*innen und deren Angehörige belastend, jedoch angesichts der dramatisch wachsenden Fallzahlen in der Region nicht zu vermeiden, erläutert die Medizindirektion des PZN.