29.12. Stand 17.30 Uhr Heute hat in Stuttgart ein Gespräch zwischen dem Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. Rolf-Dieter Splitthoff, und dem Sozialministerium stattgefunden. Einig war man sich, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität hat. Die Informationswege sollen verbessert werden.
Verabredet wurde in Stuttgart, dass weitere Ergebnisse über eine mündliche Verlautbarung des Ministeriums an die Presse kommuniziert werden. --------------------------------------- 27.12. Stand 17.30 Uhr Nachdem sich der Patient wieder auf Station zurückmeldet hatte, wurde er routinemäßig erkennungsdienstlich von der Polizei überprüft. Die Ermittlungsergebnisse ergeben sich aus der gemeinsamen Pressemitteilung der Polizeidirektion und der Staatsanwaltschaft Heidelberg (siehe PM). Der Patient wurde von der Polizei zurück gebracht und befindet sich jetzt wieder in der Forensischen Klinik (Maßregelvollzug) des PZN. Nun aber auf der bestgesicherten Station „hinter der Mauer“. Damit ist sein bisheriges Rehabilitationsprogramm gescheitert und wurde folglich abgebrochen – der Patient hat seine „Bewährung“, d.h. seine Lockerungen verwirkt. Nun steht seine Sicherung (vor der Besserung) im Vordergrund und er wird auf längere Zeit in der geschlossenen Station „hinter der Mauer“ verbleiben. --------------------------------------- 27.12. Stand 13 Uhr Am Sonntag, 25.12., entwich ein Patient des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden aus begleitetem Ausgang. Der Patient, der auf richterliche Anordnung im PZN untergebracht ist, meldete sich am Morgen des 27.12. um 10 Uhr freiwillig auf der halboffenen Rehabilitationsstation 05 der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie zurück. Die Station versteht sich als Bindeglied der Wiedereingliederung von Patienten in die Gesellschaft. Im Rahmen des vielstufigen Lockerungskonzeptes des Maßregelvollzugs hatte der Patient sich über eine längere Zeit die Möglichkeit eines „begleiteten Ausgangs“ auf dem PZN-Gelände erworben. „Begleiteter Ausgang“ bedeutet im Falle dieses Patienten, dass er mit einem Mitarbeiter und zwei Mitpatienten im Gelände unterwegs sein darf, in diesem Fall das Patientencafé aufsuchte. Bei diesem Ausgang am Sonntag entfernte sich der Patient plötzlich von der Gruppe und ließ sich auch nicht von seiner Aufsichtsperson aufhalten. Der begleitende Mitarbeiter brachte umgehend die beiden Mitpatienten auf Station zurück, parallel wurden die notwendigen und üblichen Fahndungsmaßnahmen über die Polizei eingeleitet. Weitere Informationen zum MRV und zum Stichwort Lockerungen >>