Im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) kümmern sich um diesen Bereich sieben Beschäftigte, die im Jahr etwa 55 Patienten zu Hause besuchen und dort versorgen. Der Ambulante Psychiatrische Pflegedienst des PZN ist in Gemeinden tätig, die mit einem Radius von in etwa 25 km Wiesloch umgeben. Die Qualität dieses APP-Angebotes des PZN wird jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Die letzte Prüfung fand im November 2011 statt und hat zum wiederholten Male die Bestnote 1,0 erbracht. Und es gab verschärfte Bedingungen, denn bei dieser Prüfung kam der Medizinische Dienst erstmalig ohne Voranmeldung. Ulrike Keller und Sibylle Michel (von der Zentralstelle Nordbaden in Karlsruhe), beides Gesundheits- und Krankenschwestern mit langer Erfahrung, führten die Prüfung durch. Sie sorgten auch dafür, dass alles in einer angenehmen Atmosphäre verlief und nahmen so den Mitarbeitern etwas von dem Druck, den Prüfungen in der Regel mit sich bringen. Auf Seiten des APP war Pflegedienstleiter Jürgen Rave zugegen. Über die Prüfung hinaus gab es einen intensiven Informationsaustausch, der auch für den MDK interessant war, da von ihm noch nicht so viele ambulante psychiatrische Dienste geprüft wurden. Weitere Infos zum MDK-Prüfverfahren der Pflegeeinrichtungen: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen durchzuführen. Ab dem Jahr 2011 werden jährlich Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen durchgeführt.
Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbringer für eine Bewertungssystematik nach Noten entschieden.
Die Gesamtnote in der ambulanten Pflege wird aus 37 Einzelkriterien gebildet, die drei Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet der Bereich „pflegerische Leistungen“. Aus diesem Bereich werden 17 Qualitätskriterien abgebildet. Hinzu kommen die Ergebnisse der Themen „ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ (10 Kriterien) sowie „Dienstleistung und Organisation“ (10 Kriterien).