Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2015 das Krankenhausstrukturgesetz beschlossen. Laut Bundesgesundheitsminister Gröhe soll dadurch eine Qualitätsoffensive in den Krankenhäusern gestartet und 660 Millionen Euro für die Neueinstellung von Pflegekräften zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein und bei weitem nicht genug, um dem sich abzeichnenden Pflegenotstand entgegen zu treten. Experten berechneten, dass höchstens 4.400 Pflegestellen finanziert werden können. Für das PZN Wiesloch würde die Zuweisung bedeuten, dass lediglich drei Stellen mehr besetzt werden könnten. 162.000 Kolleginnen und Kollegen fehlen laut ver.di-Personalcheck bundesweit in deutschen Krankenhäusern. Zu einem bundesweiten Aktionstag hatte die Gewerkschaft jedem Krankenhaus von Flensburg bis Oberammergau den Anteil der Nummern von 1 bis 162.000 zugewiesen, die dem durchschnittlichen Personalbedarf der Klinik gemessen an Vollkraftstellen aller Krankenhäuser entspricht. Bei den 162.000 fehlenden Stellen, deren Besetzung und Finanzierung ver.di fordert, handelt es sich nicht nur um 70.000 fehlende Pflegestellen, sondern auch um über 90.000 weitere notwendige Stellen am Krankenhaus, die im Krankenhausstrukturgesetz des Bundesgesundheits-ministeriums überhaupt nicht berücksichtigt sind. Ziel der bundesweiten Aktion waren die in Bad Dürkheim tagenden Gesundheitsminister der Länder. Eine Delegation aus Wiesloch nahm an der Großveranstaltung in Bad Dürkheim teil. Den SozialministerInnen und Bundessozialminister Gröhe wurde der „Bad Dürkheimer Appell“ überreicht, dieser bündelt die Forderungen der Beschäftigten. Die Bundesvorsitzende ver.di Sylvia Bührer sowie der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, haben unisono für bessere Personalausstattung und Finanzierung derselben plädiert – eine einheitliche Linie in Argumentation und Darstellung, wie bisher noch nicht dagewesen. Neues Motto der gemeinsamen Bewegung: „Mehr von uns ist besser für alle“. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung geht allen weit am Ziel vorbei. Am Mittwochvormittag vor der Konferenz gab Gesundheitsministerin Katrin Altpeter in Stuttgart eine Presseerklärung>> ab und forderte Änderungen an dem „…unausgewogenem Gesetz….“ Neben der Notwendigkeit einer verlässlichen Finanzierung der Investitionsmittel und der Personalausstattung in Krankenhäusern ist für uns als Psychiatrisches Fachkrankenhaus vor allem wichtig, dass die derzeit noch verankerte Personalbemessungsverordnung beibehalten wird und zwar auch im Rahmen der spätestens ab 2017 anzuwendenden pauschalen Entgeltabrechnung für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). „Wir leisten eine hervorragende Patientenversorgung, indem die Beschäftigten bis an ihre Belastungsgrenze arbeiten. Um die Qualität unserer Arbeit und die Gesundheit unserer Beschäftigten dauerhaft zu halten, brauchen wir mehr Personal, wir sind mit unserer Geduld am Ende, wir brauchen Taten und keine Versprechen“, so der Personalratsvorsitzende des PZN Wiesloch, Peter Weckesser. Isolde Schuller, Personaldirektorin ergänzte „Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und wir tun viel für unsere Belegschaft, von der Personalentwicklung über den Gesundheitsschutz bis hin zu Gemeinschaftsveranstaltungen und Festen. Grundvoraussetzung für eine professionelle Patienten-versorgung und für eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit sind jedoch gute Rahmenbedingungen. Im Krankenhaus und insbesondere in der Psychiatrie sind dies eine ausreichende Personalausstattung und eine verlässliche Refinanzierung der Personalkosten.“ Peter Aenis, Finanzdirektor, sieht es so: „Die bisher mit den Krankenkassen vereinbarten Stellen konnten schon nicht alle besetzt werden, da die Personalkosten in den zurückliegenden Jahren nicht refinanziert wurden. Und nun führt der Gesetzgeber noch eine Regelung ein, nach der die psychiatrischen Kliniken die Nachweispflicht zur Stellenbesetzung, der zweckentsprechenden Mittelverwendung, als auch eine Rückzahlungspflicht von nicht zweckentsprechenden Mitteln haben. Ein bedarfsgerechtes Krankenhaus muss seine medizinischen Leistungen für die Bevölkerung über regelhafte Preisanpassungen refinanzieren können. Ansonsten stoßen wir personell und qualitativ noch mehr an Grenzen, bei denen wir unseren Behandlungsauftrag ernsthaft gefährden.“