Wiesloch. Intensiv tauschte sich Dr. Lars Castellucci, stv. SPD-Landesvorsitzender, jüngst mit Verantwortlichen des Psychiatrischen Zentrums Nordbadens zum geplanten neuen Landesheimgesetz aus. Das Kabinett in Baden-Württemberg hatte am 11. Juni 2013 den Regierungsentwurf für ein Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) beschlossen. Die Verantwortlichen im PZN befürchten nun weitreichende Folgen. Sie sind der Ansicht, dass den Bedürfnissen von psychisch kranken Menschen mit Unterstützungsbedarf zu wenig Rechnung getragen wurde. Das wäre mit Rückschritten für die Betroffenen verbunden. „Insbesondere würden“, so Wilhelm Kneis, Heimleiter des PZN, „die vorgesehenen Regelungen hinsichtlich eines angemessenen Präsenzbedarfs im ambulanten Wohnen, Grund zur Sorge geben“. Im Gesetz betrifft das die Passagen der „Abgestuften Anforderungen je nach Wohnform“. Das PZN verfolgt im Heimbereich schon seit langem das Ziel der Wiedereingliederungshilfe. „Unseren Bewohnern erleichtern wir durch unterschiedlich betreute Wohneinheiten die Wiedereingliederung, die wir dann zum Teil unter dem neuen Heimgesetz nicht mehr finanziert bekämen. Wir schaffen Übergange von der stationären Klinikbehandlung zum psychiatrischen Heimbereich und vermitteln sukzessive Klienten weiter in andere Wohnformen“, so Kneis. Dr. Barbara Richter, Ärztliche Direktorin des PZN, unterstützt ihren Kollegen, „dieser Weg macht fit für ein eigenständiges Leben und fördert eine gewünschte Enthospitalisierung“. Die PZN-Botschaft an den SPD-Mann Castellucci lautet: „Ein flexibler Personalschlüssel je nach Unterstützungsbedarf wäre sinnvoll und macht den großen Unterschied aus“, sagt Peter Aenis, Leiter Strategie und Finanzdirektor des PZN. Ein weiteres Anliegen der PZN-Verantwortlichen war es, den Bundestagskandidaten auf das Fehlen eines Rahmenvertrags in Baden-Württemberg mit den Krankenkassen in Bezug auf die Erbringung von ambulanten, psychiatrischen Pflegeleistungen aufmerksam zu machen. Obwohl hierfür Bundesrichtlinien vorliegen ist mangels des Rahmenvertrags die Leistungserbringung nur im Einzelfall und nur nach Genehmigung durch die Krankenkasse möglich. Hier könnte die Landesregierung Abhilfe schaffen. Dr. Lars Castellucci hörte den Experten sehr genau zu und versprach, sich in weiteren Diskussionsrunden in Stuttgart zu dem Thema einzubringen.